Mit Ihrer Buchung werden diese Bedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung Bestandteil des mit der Pension Meisl
(nachfolgend: Beherbergungsbetrieb) geschlossenen Vertrages, soweit nicht im jeweiligen Vertrag abweichende Individualvereinbarungen getroffen wurden. Wir bitten Sie deshalb, die nachfolgenden
Bedingungen aufmerksam zu lesen.
- Vertragsgegenstand und Vertragsparteien
- Diese AGB gelten für die mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Gästebeherbergung sowie die vom Beherbergungsbetrieb weiter
erbrachten Leistungen.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
- Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb den Abschluss eines
Vertrages verbindlich an.
- Der Vertrag mit dem Beherbergungsbetrieb kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei, die Zimmerbuchung
schriftlich zu bestätigen. Der Beherbergungsbetrieb kann sich für den Vertragsschluss durch eine Vermittlungsstelle (z.B. die örtliche Tourist-Information) vertreten lassen.
- Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt des Angebots ab, so liegt in der Buchungsbestätigung ein neues Angebot an den buchenden Gast, das dieser innerhalb einer Frist von 10 Tagen
gegenüber dem Beherbergungsbetrieb oder dessen Vertreter annehmen kann. Während dieser Frist sind der Beherbergungsbetrieb oder sein Vertreter an den Inhalt dieses neuen Angebotes gebunden. Die
Annahmeerklärung kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln (z.B. Bezahlung der Buchungssumme) gegenüber dem Beherbergungsbetrieb oder dessen Vertreter erfolgen.
- Vertragspartner sind der Kunde und der Beherbergungsbetrieb. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Beherbergungsbetrieb eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
- Leistungen und Anreise, Preise, Obliegenheiten
- Leistungspflichten des Beherbergungsbetriebs
Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft ab dem vereinbarten Zeitpunkt und für die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen und die weiter vereinbarten Leistungen zu
erbringen. Wurde seitens des Beherbergungsbetriebs nicht die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt, besteht seitens des Gastes kein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter
Zimmer.
Die gebuchte Unterkunft wird vom Leistungsträger am Anreisetag grundsätzlich bis 18.00 Uhr freigehalten. Der Gast ist verpflichtet, den Leistungsträger über eine voraussichtlich spätere Anreise
rechtzeitig zu informieren. Wurde seitens des Gastes bereits eine Anzahlung oder vollständige Bezahlung geleistet oder wurde die Kreditkartennummer bei der Buchung angegeben, so wird die
Unterkunft auch über diese Zeit hinaus freigehalten.
- Leistungspflichten des Gastes
Der Gast ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft abzunehmen und den geltenden oder vereinbarten Unterkunftspreis zu entrichten. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste
Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebes gegenüber Dritten. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der
Beherbergungsbetrieb über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, dem
Beherbergungsbetrieb nachzuweisen, das diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
- Preise und Preisanpassung
Maßgeblich ist die jeweilige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen bzw. die vertragliche Vereinbarung. Im übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Die
vereinbarten Preise schließen die jeweilig gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer ein. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10
Prozent anzuheben, wenn sich der allgemein für derartige Leistungen vom Beherbergungsbetrieb berechnete Preis erhöht und zwischen dem Vertragsschluss und der Vertragserfüllung mehr als 4 Monate
liegen. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer/Gäste, der Leistungen des Beherbergungsbetriebs oder der
Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Beherbergungsbetrieb dem zustimmt.
- Weitere Vertragspflichten und Obliegenheiten des Gastes
Der Gast darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- oder
Hausordnung zu verwenden. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom Gast und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch genommen
werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell
auftretende Mängel, Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem
Gast obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich beeinträchtigt, so hat der Gast dem Beherbergungsbetrieb eine angemessene
Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Gast berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn der
Beherbergungsbetrieb die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert, die Abhilfe unmöglich ist oder dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist bzw. der Gast ein für den
Beherbergungsbetrieb erkennbares besonderes Interesse an der außerordentlichen Kündigung hat. Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
- Bezahlung, Aufrechnung und Sicherheiten
- Fälligkeit des Beherbergungspreises und Anzahlung
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde sind Beherbergungsleistungen einschließlich der Neben-, Verbrauchs- und Zusatzkosten (z.B. Minibar, Telefon, Video) am Tage der Abreise unmittelbar an den
Beherbergungsbetrieb zu bezahlen. Auch ohne gesonderte Vereinbarung ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, vom Gast eine Anzahlung in Höhe von 10 bis 30 Prozent der Buchungssumme zu verlangen. Er
ist zudem berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zustellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
Rechnungen des Beherbergungsbetriebs sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer
Rechnung Zahlung leistet. Ist der Gast Verbraucher, so gilt dies nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen wurde.
Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins und im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in
Höhe von 8% über dem Basiszins geltend zu machen. Dem Beherbergungsbetrieb bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der
Beherbergungsbetrieb eine Mahngebühr von 5,00 Euro erheben.
- Kreditkarten, Schecks und sonstige Zahlungsmittel
Es steht dem Beherbergungsbetrieb in jedem einzelnen Fall frei, ob und welche Kreditkarte er bei Vorlage akzeptiert. Dies gilt auch dann, wenn durch Aushänge oder durch Auskunft des Personals eine
grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten angezeigt wird.
Die Entgegennahme von Kreditkarten, Schecks oder sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt nur erfüllungshalber.
- Aufrechnung
Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Beherbergungsbetriebs aufrechnen oder mindern.
- Sicherheiten
Bezahlt ein Gast die vereinbarte Buchungssumme nicht oder nicht rechtzeitig, so hat der Beherbergungsbetrieb an den vom Gast eingebrachten Sachen ein Pfandrecht zur Sicherung seiner Forderungen aus
der erbrachten Leistung einschließlich der Auslagen. Er hat damit das Recht, die dem Pfandrecht unterliegenden Sachen bis zur Bezahlung zurückzubehalten und ggf. diese zur Befriedigung seiner
Ansprüche nach den gesetzlichen Regeln zu verwerten.
- Leistungsänderung oder Abweichung
- Nach Abschluss des Vertrages kann es in seltenen dringenden Fällen zu einer erforderlichen Änderung oder Abweichung vom vertraglich geschuldeten Inhalt der gebuchten Leistung kommen. Derartige
Änderungen sind nur zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistung führen und für die
Abweichung eine sachliche Rechtfertigung besteht.
Eine nicht erhebliche und zumutbare Abweichung liegt z.B. in der Regel dann vor, wenn der Leistungsträger dem Gast bei einer Beherbergungsleistung eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung
stellt, weil der gemietete Raum unbenutzbar geworden ist oder wichtige
betriebliche Gründe die Umquartierung bedingen. Der Beherbergungsbetrieb oder sein Vertreter sind verpflichtet, den Gast unverzüglich über Änderungen oder Abweichungen bezüglich der
vertraglich vereinbarten Leistung zu informieren. Dem Gast ist ggf. die Möglichkeit zur kostenlosen Umbuchung zu geben oder, falls eine solche aus Gründen unmöglich ist, die nicht vom
Beherbergungsbetrieb zu vertreten sind, ein kostenfreier Rücktritt von der Buchung anzubieten. Ist bei einer Beherbergungsleistung der Beherbergungsbetrieb aus dringenden Gründen gezwungen, eine
Stornierung vorzunehmen, so ist dieser verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Gast unverzüglich ein anderes, mindestens gleichwertiges Quartier erhält. Erfolgt die Stornierung erst am
Anreisetag oder erfährt der Gast erst bei Anreise von der Stornierung, hat der Beherbergungsbetrieb innerhalb einer Frist von 4 Stunden für ein Ersatzquartier zu sorgen.
Etwaig entstehende Mehrkosten für ein Ersatzquartier gehen zu Lasten des jeweiligen Leistungsträgers. Im Falle einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbes. Minderung und
Schadensersatz) unberührt.
- Rücktritt vom Vetrag bei Nichtanreise
- Rücktritt des Gastes
Der Gast kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von
Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email erfolgen.
Tritt der Gast von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme/des Beherbergungspreises
grundsätzlich bestehen. Der Beherbergungsbetrieb wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist,
besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen.
Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Beherbergungsbetrieb diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Beherbergungsbetrieb die
ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen.
Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Gastan den Beherbergungsbetrieb zu bezahlende Richtwerte anerkannt:
Gebuchte Leistung:
Quote:
Ferienwohnung und Unterkünfte ohne Verpflegung 90%
Übernachtung mit
Frühstück
80 %
Halbpension
70 %
Vollpension
60 %
Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht
bleiben. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebs wesentlich
höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Es wird zur Meidung unnötiger
Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts dringend der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.
- Rücktritt / Kündigung des Beherbergungsbetriebes
Ist dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt worden, so ist der Beherbergungsbetrieb innerhalb der vereinbarten Frist ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Anfragen
anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels die Buchung des Hotels nicht endgültig bestätigt.
Ein Rücktrittsrecht des Beherbergungsbetriebs besteht ferner dann, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen der hierfür gesetzten Frist geleistet wird.
Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Wichtige Gründe sind unter anderem (aber nicht abschließend):
– die Nichterbringung einer fälligen Leistung
– die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände
– eine nicht genehmigte Unter- oder Weitervermietung,
– die Buchung des Zimmers unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Gastes oder des Zwecks oder
– wenn der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des
Beherbergungsbetriebs oder seiner Gäste in der Öffentlichkeit gefährden kann und diese Gefährdung nicht aus dem Gefahrenbereich des Beherbergungsbetriebs herrührt.
Der Beherbergungsbetrieb hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich, spätestens 14 Tage nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzten. In den vorgenannten
Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein etwaiger Anspruch des Beherbergungsbetriebs auf Ersatz eines ihm entstandenen
Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.
- Vorzeitige Vertragsbeendigung
- Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, endet der Vertrag mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch den Gast bleibt der Anspruch des Beherbergungsbetriebs auf die volle Buchungssumme unberührt. Der Beherbergungsbetrieb wird sich jedoch im Rahmen
seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Nutzung der vertraglich vereinbarten, aber nicht in Anspruch genommenen Leistung bemühen, wobei er insoweit nicht verpflichtet ist,
besondere Anstrengungen zu unternehmen.
Mit dem Tode des Gastes endet der Vertrag mit dem Beherbergungsbetrieb.
- Haftung
- Haftung für vertragliche Verpflichtungen
Der Beherbergungsbetrieb haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Beherbergungsbetrieb die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen
Pflichten des Beherbergungsbetriebs beruhen.
Unberührt bleibt ferner die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus einer vom Hotel übernommenen Garantie. Einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs
steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Bei Auftreten von Störungen oder Mängel an den Leistungen des Beherbergungsbetriebs, wird dieser bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
- Haftung für eingebrachte Sachen
Für eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, also bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,- sowie für Geld, Wertpapiere
und Kostbarkeiten bis zu € 800,-.
Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 10.000,00 im Hotelsafe oder bis zu einem Wert von € 800,00 im Zimmersafe aufbewahrt werden. Der Beherbergungsbetrieb
empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine
weitergehende
Haftung des Beherbergungsbetriebs gelten vorstehende Ziff. 7.1 Abs. 2 bis 4 entsprechend.
- Parkplatzschäden
Wird dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Parkplatz des Beherbergungsbetriebs zur Verfügung gestellt, so kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des Beherbergungsbetriebs entsteht nicht.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Beherbergungsbetriebs abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Beherbergungsbetrieb nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit seinerseits. Ziff. 7.1 Abs. 2 bis 4 gelten entsprechend.
- Weckaufträge, Post und Warensendungen
Weckaufträge werden vom Beherbergungsbetrieb mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Beherbergungsbetrieb übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung
derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
- Verjährung
- Ansprüche des Gastes gegenüber dem Beherbergungsbetrieb, gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgenommen Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung – verjähren nach einem Jahr. Ansprüche aus einer
unerlaubten Handlung verjähren nach den gesetzlichen Regeln.
- Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von den Anspruch begründenden Umständen und dem Beherbergungsbetrieb als Schuldner Kenntnis
erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
- Schweben zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder der
Beherbergungsbetrieb die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
- Datenschutz
- Der Beherbergungsbetrieb erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung der Buchungen des Gastes. Alle Daten der Gäste werden dabei unter Beachtung der einschlägigen
Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) gespeichert und verarbeitet.
- Der Gast hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.
- Seine von ihm bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur Begründung und Durchführung der Beherbergungsleistung und zur Durchführung der weiteren gebuchten Leistungen verwendet.
Dabei ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, zur Durchführung von Anfragen, Buchungen und zur Zahlungsabwicklung diese Daten auch an Dritte weiterzugeben.
- Der Beherbergungsbetrieb ist bis auf Widerruf berechtigt, die erhobenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung sowie der bedarfsgerechten Gestaltung von
Angeboten bzw. Dienstleistungen zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Der Widerruf kann jederzeit formlos gegenüber dem Beherbergungsbetrieb erklärt werden.
- Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen
durch den Kunden sind unwirksam.
- Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Beherbergungsbetrieb und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches
Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Klagen gegen den Beherbergungsbetrieb sind an dessen Sitz zu erheben.
- Für Klagen des Beherbergungsbetriebs gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten
Rechts oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Beherbergungsbetriebs maßgebend.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.